Folgebelehrung IfSG §43
Die Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz dient der regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln.
Kursinfos
Die Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz dient der regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln. Sie ist für Mitarbeitende mit Lebensmittelkontakt gesetzlich vorgeschrieben und muss alle zwei Jahre erneuert werden. Die Schulung sensibilisiert für hygienisches Verhalten im Arbeitsalltag und vermittelt Sicherheit im Umgang mit gesetzlichen Vorgaben zum Infektionsschutz.
Auf einen Blick
Ziele / Nutzen:
- Auffrischung der gesetzlich vorgeschriebenen Belehrung gemäß IfSG §43
- Sensibilisierung für hygienisches Verhalten im Umgang mit Lebensmitteln
- Vermeidung von Infektionsrisiken im Arbeitsalltag
- Unterstützung bei der rechtssicheren Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
Voraussetzung:
Für Mitarbeitende aus Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der sozialen Wiedereingliederung mit Lebensmittelkontakt (z. B. Küche, Hauswirtschaft, Betreuung)
Kursinhalte / Module:
- Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes
- Tätigkeitsverbote bei Infektionserkrankungen
- Hygieneverhalten im Umgang mit Lebensmitteln
- Verantwortung der Mitarbeitenden im Infektionsschutz
Zertifikat:
Teilnahmebestätigung / Belehrungsnachweis gemäß IfSG §43

Für nähere Infos und konkrete Terminwünsche wenden Sie sich gerne an uns.
Termine & anmeldung
Zugang
Jederzeit abrufbar
Kursdauer
ca. 30 min
Lernformat
Online
Kosten
30,00€

